Antragstellung

Ihr Antrag ist erste Voraussetzung für die Leistungsgewährung.

Antragsverfahren

Wie in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens ist auch für die Gewährung der Leistungen nach dem SGB 2 ein schriftlicher Antrag erforderlich. Mit einem solchen Antrag übermittelt eine hilfesuchende Person dem Jobcenter einen Überblick über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse und begehrt gleichzeitig Unterstützung. Da hierbei sehr umfangreiche Informationen mitzuteilen und teils durch Belege nachzuweisen sind, muss die Antragstellung mit speziellen Vordrucken erfolgen. Die so übermittelten Informationen und Daten unterliegen selbstverständlich den strengen Regeln des Datenschutzes.

Was wird für den Antrag benötigt?

Welche Vordrucke neben dem Hauptantrag (erstmalige Beantragung) und welche schriftlichen Nachweise erforderlich sind, ist in beinahe jedem Einzelfall unterschiedlich. Daher kann an dieser Stelle keine allgemein gültige Information gegeben werden. Nähere Einzelheiten sollten Sie daher in einem persönlichen Gespräch mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an dem für Sie zuständigen Standort erörtern.

Wie lange dauert es bis zur Bewilligung der Leistungen?

Die Bewilligung der Leistungen kann erst erfolgen, wenn alle Informationen und Nachweise (Belege) vollständig vorliegen. Die engagierte Mitarbeit der antragstellenden Person ist daher insbesondere bei akuter Bedürftigkeit unbedingt erforderlich, um die Leistungen ohne allzu große Wartezeit erhalten zu können. In vielen Fällen ist es auch erforderlich, so genannte vorrangige Leistungen (z.B. Unterhaltsvorschuss oder Kindergeld) zu beantragen. Auch hierbei ist die Mitwirkung der antragstellenden Person unbedingt erforderlich, da dadurch die Hilfebedürftigkeit unter Umständen verringert werden kann. Kommt die antragstellende Person dieser Mitwirkungspflicht nicht oder nicht ausreichend nach, kann es zu Verzögerungen bei der Leistungsbewilligung oder gar einer Versagung der Leistungen kommen. Die (erstmalige) Antragsabgabe muss grundsätzlich immer persönlich erfolgen.

Wichtige Hinweise

  • Ihr Antrag ist unter anderem auch eine Wissenserklärung. Unvollständige, unrichtige oder verschwiegene Informationen können zum Leistungsausschluss oder, bzw. und in besonderen Fällen zur Einleitung eines Ordnungswiedrigkeiten- oder gar Strafverfahrens führen.
  • Füllen Sie die Antragsvordrucke bitte unbedingt vollständig, sorgfältig und leserlich aus. Sie vermeiden dadurch Verzögerungen bei der Antragsannahme, sowie bei der Bearbeitung Ihres Antrages.

Antragsvordrucke

Antragsvordrucke erhalten Sie in unseren Geschäftsstellen, sowie in den Standorten der Bundesagentur für Arbeit und unter diesem Link: Antragsvordrucke

Die Bundesagentur für Arbeit hat auf der dortigen Internetseite "Jobcenter Antragsverfahren" ein Erklärvideo für das Ausfüllen des Hauptantrages veröffentlicht.