Neuregelungen für den Bezug von Arbeitslosengeld-2

Pressemitteilung vom 01.04.2020
Der Gesetzgeber hat aufgrund der aktuellen Lage ein Sozialschutzpaket zum erleichterten Zugang auf Grundsicherung beschlossen.

Ausgabejahr 2020
Datum 01.04.2020

Neuregelungen für den Bezug von Arbeitslosengeld II

Der Gesetzgeber hat aufgrund der aktuellen Lage ein Sozialschutzpaket beschlossen. Es erleichtert den Zugang zu Leistungen der sozialen Grundsicherung.

Aussetzen der Vermögensprüfung

Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen.

Übernahme der Kosten der Unterkunft

Wenn ein Anspruch auf Grundsicherung vorliegt, übernimmt das Jobcenter Dessau-Roßlau auch die Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten. Diese Kosten werden bei Neuanträgen, die vom 1. März bis zum30. Juni 2020 beginnen, für die Dauer von sechs Monaten in der tatsächlichen Höhe anerkannt.

Kein Weiterbewilligungsantrag notwendig

Grundsicherungsleistungen werden in der Regel für zwölf Monate bewilligt.

Für Kundinnen und Kunden, die aktuell schon Leistungen beziehen, gilt folgendes: Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31. März 2020 bis einschließlich 30. August 2020 enden, werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt. Kundinnen und Kunden brauchen in diesen Fällen keinen Weiterbewilligungsantrag stellen.

„Der Zugang zu Leistungen nach dem SGBII ist mit dem Aussetzen der Vermögensprüfung und des Wohnraums befristet vereinfacht worden. Dennoch ist es für eine schnelle Bearbeitung wichtig in den Antragsunterlagen genaue Angaben zur persönlichen Situation zu machen und entsprechende Nachweise beizufügen. Hierfür bitte ich um Verständnis. Für uns hat die zügige Bearbeitung und sichere Auszahlung der Geldleistung Priorität. Wenn möglich, sollten unbedingt auch die Telefonnummer beziehungsweise eine E-Mail-Adresse angegeben werden, um bei Rückfragen schnell von unseren Mitarbeitenden kontaktiert werden zu können.“ Ines Blaschczok Geschäftsführerin Jobcenter Dessau-Roßlau.

Aktuelle Informationen, einen Überblick über die Neuregelungen in der Grundsicherung und abrufbare Anträge gibt es unter: www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung

Ausgefüllte Anträge und Kopien der Nachweise sollten per Post an die Jobcenter gesendet werden oder in den Briefkasten vor dem Gebäude eingeworfen werden.

Bei Fragen erreichen die Betroffenen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Jobcenter unter:

Jobcenters Dessau-Roßlau
telefonisch unter 0340/502-1999 und
per Email jobcenter-dessau-rosslau@jobcenter-ge.de .

Jobcenter Landkreis Wittenberg
telefonisch unter 03491 438 430 oder 03491 438 777 und
per Email Jobcenter-Wittenberg@jobcenter-ge.de.

Seit 30.03.2020 ist auch eine Sonderhotline für Selbständige, Freiberufler und alle Betroffenen geschaltet. Diese lautet: 0800 – 4 5555 23 und ist auch auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung zu finden.

Kontakt zum Jobcenter Dessau-Roßlau:
Telefon: 0340/502-1999
Email: jobcenter-dessau-rosslau@jobcenter-ge.de
Postanschrift: Jobcenter Dessau-Roßlau Seminarplatz 1 06846 Dessau-Roßlau

Kontakt zum Jobcenter Landkreis Wittenberg
Telefon: 03491 438 430 oder 03491 438 777
Email: Jobcenter-Wittenberg@jobcenter-ge.de
Postanschrift: Jobcenter Landkreis Wittenberg Melanchthonstraße 3a 06886 Lutherstadt Wittenberg 

Wichtige Anliegen können Sie auch online klären: www.jobcenter.digital