Wegfall der Übernahme Kabelgebühren 

Ausgabejahr 2024
Datum 14.05.2024

Ab dem 01.07.2024  dürfen Vermieter die Gebühren für Kabelfernsehen nicht mehr im Rahmen der Betriebskosten auf die angeschlossenen Wohnungen umlegen. Die Übergangsfrist des am 1. Dezember 2021 in Kraft getretenen Telekommunikationsmodernisierungsgesetz läuft am 30. Juni 2024 aus. Die Art des Fernsehempfangs ist nun für alle frei wählbar, Mieterinnen und Mieter müssen die Kabelgebühren nicht mehr über die Nebenkosten bezahlen.

 Somit sind die Kosten für einen Kabelanschluss nicht mehr unabweisbar in den Mietnebenkosten enthalten und können aus diesem Grund nicht durch das Jobcenter übernommen werden.

 Das bedeutet für die Empfänger von Bürgergeld, bei denen die Kosten bisher Bestandteil der Betriebskosten waren, dass diese ab dem 01.07.2024 nicht mehr über die Bedarfe für Unterkunft und Heizung abgedeckt sind.

 Sollte weiterhin der Kabelanschluss genutzt werden, ist dieser dann aus dem Budget des Regelbedarfs zu finanzieren