Übernahme der Abfallgrundgebühren

Ausgabejahr 2024
Datum 12.03.2024

Die Abfallgebühren für das Jahr 2024 wurden mittels Gebührenbescheid vom 15.03.2024  mit einer Fälligkeit zum 15.04.2024 festgesetzt.

Diese werden im Rahmen der Kosten für die Unterkunft durch das Jobcenter übernommen. Dafür ist dem Jobcenter eine Kopie des vollständigen Abfallgebührenbescheides vorzulegen. Die Erstattung der Abfallgebühren durch das Jobcenter sollte grundsätzlich direkt an den Landkreis Wittenberg erfolgen. Dafür ist eine unterschriebene Erklärung notwendig, die zusammen mit dem Abfallgrundgebührenbescheid im Jobcenter eingereicht werden muss.  Die Erklärung ist auf der Internetseite des Landkreises Wittenberg im Formularpool abrufbar (Antrag Übernahme Kosten - Abtretungserklärung). Mit einer direkten Überweisung der Gebühren an den Landkreis können Zahlungsrückstände vermieden werden.

Anderenfalls sind die erstatteten personenbezogenen Leistungsgebühren unverzüglich an den Landkreis Wittenberg zu zahlen.

Zur zeitnahen Auszahlung werden alle Kundinnen und Kunden des Jobcenters Landkreis Wittenberg gebeten, den vom Landkreis Wittenberg erhaltenen Bescheid umgehend im Jobcenter einzureichen.

Voraussetzung für eine schnelle Bearbeitung ist die vollständige Angabe der Bedarfsgemeinschaftsnummer auf einer Kopie des Bescheides. Diese befindet sich auf allen Schreiben vom Jobcenter Landkreis Wittenberg.