Übernahme der Abfallgrundgebühr
Ausgabejahr
2025
Datum
25.02.2025
In Kürze werden wieder die Abfallgebühren für das Jahr 2025 erhoben und die Abfallgebührenbescheide versandt.
Diese werden im Rahmen der Kosten der Unterkunft für Kundinnen und Kunden durch das Jobcenter Landkreis Wittenberg übernommen. Dafür ist dem Jobcenter eine Kopie des vollständigen Abfallgebührenbescheides vorzulegen. Die Erstattung der Abfallgebühren durch das Jobcenter sollte grundsätzlich direkt an den Landkreis Wittenberg erfolgen. Dafür ist eine unterschriebene Erklärung notwendig, die zusammen mit dem Abfallgrundgebührenbescheid im Jobcenter eingereicht werden muss. Die Erklärung ist auf der Internetseite des Landkreises Wittenberg im Formularpool abrufbar (www.landkreis-wittenberg.de/antraege-stellen/formularpool/ „Antrag Übernahme Kosten – Abtretungserklärung“). Mit einer direkten Überweisung der Gebühren an den Landkreis können Zahlungsrückstände vermieden werden.
Anderenfalls sind die erstatteten personenbezogenen Leistungsgebühren unverzüglich an den Landkreis Wittenberg zu zahlen.
Zur zeitnahen Auszahlung werden alle Kundinnen und Kunden des Jobcenters Landkreis Wittenberg gebeten, den vom Landkreis Wittenberg erhaltenen Bescheid umgehend im Jobcenter einzureichen. Am schnellsten geht es über Jobcenter Digital oder die neue Jobcenter App!