Ab 01. Juni 2022 Jobcenter für ukrainische Flüchtlinge zuständig

Ausgabejahr 2022
Datum 23.05.2022

Ab dem 01. Juni 2022 haben Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine Anspruch auf staatliche Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II.

Zuständig ist ab diesem Tag das Jobcenter Landkreis Wittenberg. Dann erhalten (erwerbsfähige) Flüchtlinge aus der Ukraine statt der bisherigen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eine staatliche Grundsicherung.

Bereits seit Wochen wird an dem reibungslosen Rechtskreiswechsel gearbeitet, um für die betroffenen Menschen den Prozess weitgehend unkompliziert und pünktlich zu gestalten.

Wichtig ist jetzt, dass jeder, der noch keinen Antrag beim Jobcenter gestellt hat, diesen schnellstmöglich für alle Mitglieder der Familie stellt und ein Konto bei einem deutschen Kreditinstitut eröffnet. Die Zahlungen des Landkreises enden am 31.05.2022, das Jobcenter kann nur bei Vorliegen der erforderlichen Antragsunterlagen eine weitere Zahlung veranlassen.

Der Antrag muss beim Jobcenter abgegeben werden. Per Post an folgende Adresse:

Jobcenter Landkreis Wittenberg, Melanchthonstraße 3a, 06886 Lutherstadt Wittenberg oder nutzen Sie unseren Online-Service.

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Jobcenters unter der speziell eingerichteten Rufnummer 03491/438 430 zur Verfügung.