Erinnerung zur Einreichung der Abfallgebührenbescheide

Flyer mit weiteren Informationen für Besucher/innen unseres Jobcenters hier

Datum 19.06.2020

Durch den Landkreis Wittenberg wurden im April die Abfallgebührenbescheide und zwischenzeitlich auch etwa 8.000 Mahnschreiben versandt.
Für Bezieher*innen von Alg-2 können diese Gebühren durch das Jobcenter Landkreis Wittenberg erstattet werden. Allerdings ist festzustellen, dass von vielen Leistungsbeziehern die Bescheide noch nicht vorliegen. Daher nochmals der dringende Hinweis, diese schnellstmöglich an uns weiterzuleiten:
per Post, online oder unter Nutzung der Hausbriefkästen.
Nur so können Sie etwaige weitere MAHNGEBÜHREN und SÄUMNISZUSCHLÄGE VERMEIDEN, welche übrigens im Falle einer verspäteten Abgabe nicht vom Jobcenter erstattet werden.
WICHTIG – vergessen Sie nicht, die NUMMER Ihrer BEDARFSGEMEINSCHAFT in gut lesbarer Schrift auf dem Abfallgebührenbescheid zu NOTIEREN! Damit ist eine eindeutige Zuordnung und schnellstmögliche Bearbeitung sichergestellt.

Unsere Kontaktdaten:

per Emailjobcenter-wittenberg@jobcenter-ge.de
per PostJobcenter Landkreis Wittenberg
Melanchthonstraße 3a
06886 Lutherstadt Wittenberg
onlinewww. jobcenter.digital
Hausbriefkastenan allen 3 Geschäftsstellen