Bürgergeld - Zweite Stufe ab 01.07.2023

Datum 01.07.2023

Am 1. Juli 2023 ist die zweite Stufe des Bürgergeldes in Kraft getreten.

Die wichtigsten Änderungen der zweiten Stufe:

  • Das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich für die Teilnahme an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung und der Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro für die Teilnahme an Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration von besonderer Bedeutung sind, motivieren zur Qualifizierung.
  • Umschulungen müssen nicht mehr verkürzt werden, sondern können unter bestimmten Voraussetzungen für die gesamte Dauer gefördert werden.
  • Kundinnen und Kunden erarbeiten gemeinsam mit dem Jobcenter einen Kooperationsplan statt der bisherigen Eingliederungsvereinbarung. Der neue Kooperationsplan ist rechtlich unverbindlich und stellt eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Mittelpunkt. Er dient als gemeinsamer Fahrplan und fasst das Ziel am Arbeits- oder Ausbildungsmarkt, und welche Schritte dafür unternommen werden müssen, auf einen Blick und in verständlicher Sprache kompakt zusammen.
  • Bei Meinungsverschiedenheiten in der Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans kann ein Schlichtungsverfahren helfen.
  • Bürgergeld-Beziehende mit ergänzendem Einkommen erhalten spürbar höhere Freibeträge.
  • Die Kundinnen und Kunden mit besonderen individuellen Problemlagen (z. B. finanzieller, gesundheitlicher oder familiärer Art) können freiwillig mit einer ganzheitlichen Betreuung unterstützt werden. Dies kann je nach Wunsch und Bedarf auch aufsuchend erfolgen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Hinweisblatt.

Für weitere Fragen werden steht die Lexikonseite Bürgergeld sowie der Fragen- und Antwortenkatalog auf der Seite des BMAS zur Verfügung.

Bürgergeld für einen Monat - Kostenübernahme von Heizkosten

Bei einer hohen Heizkostenabrechnung oder auch bei hohen Kosten für den Kauf von Brennstoffen, wie zum Beispiel Heizöl oder Pellets, können Sie im Jahr 2023 Bürgergeld auch nur für einen Monat beantragen.

Nähere Hinweise dazu entnehmen Sie dem Informationsblatt.