ab 01.01.2019 - neue Fördermöglichkeiten für Langzeitarbeitslose

Datum 19.12.2018

Die Lage am Arbeitsmarkt ist zur Zeit gut. Davon profitieren aber nicht alle gleichermaßen.

Mit dem neuen „Teilhabechancengesetz“ soll Langzeitarbeitslosen ab 1.1.2019 der Weg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und zur Teilhabe am Arbeitsmarkt geebnet werden.

Arbeitslose, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, können mit einem Zuschuss zum Arbeitsentgelt von 75% im ersten und 50% im zweiten Jahr gefördert werden.

Langzeitarbeitslose, die bereits sehr lange Arbeitslosengeld II beziehen, können in den ersten zwei Jahren der Beschäftigung sogar mit einem Zuschuss von 100% vom Arbeitsentgelt gefördert werden.  

Sie haben einen Fachkräftebedarf und wollen von den neuen Fördermöglichkeiten profitieren?

Dann nutzen Sie die Vorteile eines persönlichen Beratungsgespräches. Der Arbeitger-Service berät Sie gern (Telefon 0800 4 5555 20) - auch bei Ihnen vor Ort im Unternehmen.

Weitergehende Informationen finden Sie auch auf der Homepage des BMAS.