Änderung beim Postfachservice
Datum 18.11.2024
Über den Postfachservice können Sie online mit Ihrem Jobcenter kommunizieren und Anliegen so jederzeit und bequem von zu Hause erledigen.
Ab dem 18.11.2024 ist hierfür Ihre Zustimmung zur Nutzung von Postfachnachrichten zwingend erforderlich. In Ihrem Online-Portal können Sie dies leicht einsehen und gegebenenfalls über einen entsprechenden Link aktivieren. Eine bereits erteilte Zustimmung zu Online-Kommunikation muss nicht erneuert werden.
Ohne diese Zustimmung ist die schriftliche Kommunikation ausschließlich per Post möglich.