Grundsteuer B ab 01.01.2025
Datum 22.11.2024
Zurzeit werden keine Nebenkosten für die Grundsteuer B bei der Leistungsberechnung ab dem 01.01.2025 berücksichtigt.
Der Grund dafür ist das Fehlen gültiger Bescheide der Kommunen und Städte.
Reichen Sie sofort nach Erhalt Ihrer neuen Grundsteuer-B-Bescheide diese im Jobcenter Landkreis Wittenberg ein, um Ihre Unterkunftskosten neu berechnen zu lassen. Nutzen Sie hierfür gerne die Einreichungsmöglichkeit über Postfachnachrichten.