GEZ-Befreiung nicht ans Jobcenter schicken!

Datum 23.03.2022

Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio – nicht zurück an das Jobcenter schicken!

Bei der Bewilligung von Arbeitslosengeld II erhalten Sie mit dem  Bewilligungsbescheid für Ihre Leistungen auch das Formular „Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio“.

Dieses dient zur Vorlage beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht.

Sie können diesen Nachweis an folgende Adresse senden:

ARD, ZDF und Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln

 

Bitte nicht an das Jobcenter zurück schicken!