Leistungen für Bildung und Teilhabe werden ab dem 01.08.2019 noch attraktiver!

Pressemitteilung

Datum 31.07.2019

Das Bildungs- und Teilhabepaket für Familien mit geringem Einkommen wird zum 01.08.2019 verbessert. Das hat der Bundesrat im April 2019 mit dem "Starke-Familien-Gesetz" beschlossen.

Welche Änderungen gibt es konkret?

  • Die Unterstützung zur Beschaffung des persönlichen Schulbedarfs steigt zukünftig auf 150,- €.
  • Die monatliche Teilhabeleistung erhöht sich auf 15,- €. Damit wird es Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren erleichtert, in der Freizeit Spiel-, Sport- und Musikangebote von Vereinen zu nutzen.
  • Der Eigenanteil bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung fällt zukünftig weg. Das bedeutet, es gibt für alle anspruchsberechtigten Kinder ein kostenloses Mittagessen in der Schule, Kita oder Kindertagespflege.
  • Für den Besuch der nächstgelegenen Schule werden die erforderlichen Kosten der Schülerbeförderung berücksichtigt, soweit sie nicht von Dritten, zum Beispiel dem Landkreis, übernommen werden.
  • Eine Lernförderung für Schüler*innen kann auch beansprucht werden, wenn dies tatsächlich gebraucht wird und nicht erst, wenn es zu spät und die Versetzung unmittelbar gefährdet ist.

Bitte beachten Sie:

Für alle, die momentan laufende Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, erfolgt die Anpassung ab dem 01.08.2019 automatisch. Es ist nicht notwendig dafür neue Anträge zu stellen! Für Rückfragen stehen wir unter 03491 438 777 von 08:00  bis 18:00 Uhr zur Verfügung.