Weisungen des Jobcenter Landkreis Wittenberg

Das Jobcenter Landkreis Wittenberg ist an die Weisungen bzw. fachlichen Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit und des Landkreises Wittenberg in der Umsetzung des Sozialgesetzbuches- Zweites Buch (SGB II) gebunden. 

Die Umsetzung der Weisungen erfolgt durch ermessenslenkende Hinweise. Diese präzisieren die Weisungen und sind Grundlage für die Einzelfallentscheidungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jobcenter.

Die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit finden sie im Internet unter folgendem Link.

Die gültigen Richtlinien zur Umsetzung der durch den Landkreis Wittenberg an das Jobcenter übertragenen Aufgaben sind unter folgenden Links aufrufbar:

Verwaltungsvorschrift zu einmaligen Bedarfen

Verwaltungsvorschrift zu Kosten der Unterkunft