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Barcode

Das Barzahlungsverfahren des Jobcenters Landkreis Wittenberg

Generell gilt:
Die monatlichen Zahlungen erhalten alle Leistungsberechtigten auf das von ihnen benannte Konto!
Davon abweichend kann das Jobcenter im Ausnahmefall und nur in einer besonderen Notsituation eine Barzahlung gewähren.

Wenn eine Barzahlung gewährt wird, erhalten Sie einen Auszahlschein zur Einlösung in zahlreichen Auszahlstellen (Akzeptanzstellen genannt, in der Regel Discounter). Der Auszahlschein ist derzeit bis 31.12.2021 nicht mehr nur 2, sondern max. 5 Kalendertage gültig. Danach kann er nicht mehr eingelöst werden.
Die Einlösung des Auszahlscheins ist kostenlos, er enthält keine persönlichen Daten und ist neutral gehalten. Die Vorlage eines Ausweises ist nicht erforderlich. Bei der Einlösung ist nicht erkennbar, dass es sich um Leistungen vom Jobcenter handelt, denn auch andere Unternehmen nutzen diese Auszahlungsmethode, zum Beispiel für Online-Retouren. Um das Bargeld zu erhalten ist auch kein Einkauf notwendig.

Auf dem Auszahlschein sind drei nahegelegene Akzeptanzstellen in der Umgebung des Jobcenters benannt. Sie sind nicht an diese Vorschläge gebunden und können jede andere Akzeptanzstelle nutzen. Auf der Internetseite www.barzahlen.de bekommen Sie deutschlandweit alle beteiligten Stellen an diesem Verfahren angezeigt.

Bitte beachten Sie, dass jeglicher Verlust des Auszahlscheins dem Verlust von Bargeld gleichkommt.