Allgemeines zum Bürgergeld
Ihr notwendiger Lebensunterhalt, mit Ausnahme der Bedarfe für Unterkunft und Heizung, wird in sogenannten Regelbedarfen gewährt. Das bedeutet, dass die Regelbedarfe die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwasser), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben pauschal abdecken.
Regelbedarfe 2024
Diese Regelsätze gelten ab 1. Januar 2024
Alleinstehende / Alleinerziehende |
563 Euro |
Regelbedarfsstufe 1 |
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften |
506 Euro |
Regelbedarfsstufe 2 |
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre, im Haushalt der Eltern |
451 Euro |
Regelbedarfsstufe 3 |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren |
471 Euro |
Regelbedarfsstufe 4 |
Jugendliche von 6 bis 13 Jahren |
390 Euro |
Regelbedarfsstufe 5 |
Kinder von 0 bis 5 Jahren |
357 Euro |
Regelbedarfsstufe 6 |
Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Bürgergeld, wenn in ihrer Bedarfsgemeinschaft mindestens ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter lebt. Ausgenommen sind Kinder, die (zum Beispiel auf Grund einer Behinderung) Anspruch auf Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) haben.
Bedarfe für Unterkunft und Heizung
Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden, soweit sie angemessen sind, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt.
Haben Sie ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung, gehören zu den Bedarfen der Unterkunft die damit verbundenen Belastungen, jedoch nicht die Tilgungsraten für Kredite.
Unter 25-Jährige, die bei den Eltern ausziehen wollen, bekommen die Bedarfe für Unterkunft und Heizung allerdings nur dann ersetzt, wenn das Jobcenter Landkreis Wittenberg die Übernahme der Bedarfe für die Unterkunft und Heizung zugesichert hat. Die Zusicherung erhalten Sie über den für Ihre Leistungen zuständigen Mitarbeiter. Die Zusicherung erfolgt, wenn
- die Betroffenen aus „schwerwiegenden sozialen Gründen“ nicht bei den Eltern wohnen können,
- der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nötig ist oder
- ein sonstiger schwerwiegender Grund vorliegt.
Näheres zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung regelt die für den Landkreis Landkreis Wittenberg gültige Richtlinie.
Richtlinie für die Kosten der Unterkunft
Merkblatt zu den aktuellen Kostensätzen der Unterkunft 2023
Einmalige Leistungen
Über die Regelbedarfe hinaus können Sie einmalige Leistungen als Darlehen oder Geld- und Sachleistung erhalten für
- die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte,
- die Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaften und Geburt sowie
- die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen sowie die Reparatur von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.
Näheres können Sie unter Punkt 2 der für den Landkreis Wittenberg gültigen Richtlinie entnehmen.