Hilfe und Unterstützung in der Coronakrise!

Persönliche Vorsprachen ohne Termin sind in Notfällen am Hauptstandort in Wittenberg möglich.
Wenn Sie einen Terminwunsch haben, können Sie sich gern telefonisch mit uns Verbindung setzen. Wir bieten auch weiterhin die Möglichkeit einer telefonischen, schriftlichen und/oder digitale Klärung Ihrer Angelegenheiten an.

Unsere Kontaktdaten

  • telefonisch
03491 438 777Montag - Freitag08:00 - 18:00 Uhr
Montag, Dienstag, Freitag08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag

08:00 - 12:30 Uhr und

14:00 - 17:30 Uhr

Coronagesetz - erleichterter Zugang zur Grundsicherung

Der Gesetzgeber hat die vorübergehende Vereinfachungen des Zugangs zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld-2) beschlossen. Unter anderem gelten folgende, befristete Änderungen:

  • Wer ab 01. März bis einschließlich 31. Dezember 2021 einen Neuantrag auf Grundsicherung stellt, für den entfällt für die ersten 6 Monate die Vermögensprüfung, sofern erklärt wird, dass kein erhebliches Vermögen verfügbar ist.
    Wenn Sie zusammen mit weiteren Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, achten Sie bitte darauf, auch alle notwendigen Daten und das gegenwärtige Einkommen dieser Personen mitzuteilen. Diese Angaben sind für die Bearbeitung eines Neuantrages nach wie vor unverzichtbar.
  • In den ersten 6 Monaten des Leistungsbezugs werden die Ausgaben für Miete und Heizung in tatsächlicher Höhe anerkannt.

    Bitte teilen Sie uns Änderungen in Ihrer Situation weiterhin mit.

In diesem Video zum Sozialschutzpaket werden die neuen Regelungen zum erleichterten Zugang auf Grundsicherung kompakt dargestellt.

Links für weitere Informationen und Erklärungen

Zusatzinformationen