Schwerbehinderten Menschen Chancen eröffnen

Arbeitsmarktprogramm
„Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen in Sachsen-Anhalt"

In Sachsen-Anhalt wurde am 13.12.2022 die Fortsetzung des Arbeitsmarktprogramms für  schwerbehinderte Menschen für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2026 beschlossen.

Damit können Arbeitgeber in Sachsen-Anhalt finanzielle Unterstützungen erhalten, wenn sie besonders betroffenen Schwerbehinderten die Chance einer Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt geben.

Gefördert wird die Einstellung und Beschäftigung von folgenden schwerbehinderten Menschen im Sinne des § 187 Absatz 1 Nummer 3 Buchstaben a bis d des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX):

  • besonders betroffene schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 155 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a) bis e) und Nummer 2 SGB IX,
  • langzeitarbeitslose schwerbehinderte Menschen nach § 18 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III),
  • schwerbehinderte Menschen im Anschluss an einer Beschäftigung in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), bei einem anderen Leistungsanbieter (§ 60 SGB  IX) oder einem Inklusionsbetrieb (§ 215 SGB IX),
  • Absolvent*innen von Förderschulen und inklusiv beschulte Absolvent*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf,
  • alleinerziehende schwerbehinderte Menschen.                       

Beantragen Sie die Förderung schon bevor Sie den Arbeitsvertrag abschließen! Anderenfalls wird eine Förderung nicht mehr möglich sein, weil die berufliche Eingliederung mit der vereinbarten Arbeitsaufnahme bereits ohne eine Förderungszusage gelungen ist.

Bei Fragen zum Arbeitsmarktprogramm helfen wir Ihnen gern weiter. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf:

Allgemeine weiterführende Informationen, insbesondere zu den neuen regionalen Besonderheiten dieser Förderung, finden Sie auch auf der
Webseite des Ministeriums für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt.