Berufliche Weiterbildung
Wer sich für die Anforderungen des Arbeitsmarktes qualifiziert, verbessert seine individuellen beruflichen Chancen.
Das Jobcenter Landkreis Wittenberg bietet seinen Kundinnen und Kunden die Möglichkeit der beruflichen Weiterbildung oder auch Umschulung – wenn zum Beispiel Fach- oder Spezialkenntnisse fehlen oder nur ein anderes, neues Berufsfeld Chancen für den beruflichen Wiedereinstieg eröffnet.
Den Flyer zur beruflichen Weiterbildung finden Sie hier.
Notwendigkeit einer beruflichen Weiterbildung
Ihre Vermittlungsfachkraft oder Ihr Fallmanager bespricht mit Ihnen, ob eine Weiterbildung notwendig ist, und berät Sie über Ihre Möglichkeiten. Für einige Weiterbildungen muss Ihre Eignung gesondert, zum Beispiel über spezielle Maßnahmen oder Tests, festgestellt werden. Liegen alle individuellen Voraussetzungen für eine berufliche Weiterbildung vor, wird Ihnen ein Bildungsgutschein ausgehändigt.
Bildungsgutschein und Bildungsträger
Wenn Sie einen Bildungsgutschein erhalten haben, lösen Sie diesen bei einem zugelassenen Bildungsträger ein. Eine Übersicht zu möglichen Bildungsträgern und Bildungsmaßnahmen finden Sie unter anderem in KursNet. Bitte fragen Sie auch immer direkt beim Bildungsträger nach, ob die jeweilige Bildungsmaßnahme für die Einlösung Ihres Bildungsgutscheins zugelassen ist.
Finanzielle Leistungen
Das Bürgergeld wird Ihnen während der Förderung der beruflichen Weiterbildung weitergezahlt, und zwar solange wie auch Hilfebedürftigkeit besteht. Weiterhin werden die Lehrgangskosten übernommen und weitere Kosten für zum Beispiel Kinderbetreuung und Fahrten zur Schulungsstätte. Näheres dazu erläutert Ihnen Ihre Vermittlungsfachkraft oder Ihr Fallmanager.
Neu ab 01.07.2023: Bürgergeldbonus
für Maßnahmen, deren Bedeutung für eine nachhaltige Integration besonders wichtig ist und diese Bedingungen erfüllen:
- Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, wenn die Maßnahme eine Mindesdauer von 8 Wochen hat und für die Maßnahme kein Weiterbildungsgeld gezahlt wird
- Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
- Maßnahmen zur Förderung schwer zu erreichender Jungendlicher
Höhe: 75 Euro monatlicher Bonus