Existenzgründung

Existenzgründung

Möchten Sie den Schritt in die Selbständigkeit gehen? Wir können Sie dabei unterstützen.

Es gibt verschiedene Wege aus der Arbeitslosigkeit. Ein interessanter, nicht risikofreier, aber auch lohnender Weg kann der in die Selbständigkeit sein. Gerade dieser Weg muss aber sehr sorgfältig geplant und überlegt werden. Wer ihn gehen will, sollte fachmännische Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen.

Manche finden in der Gründung einer selbständigen Existenz eine Alternative zur Arbeitslosigkeit. Andere haben schon längst eine Geschäftsidee und sehen nun die Chance, sie zu verwirklichen. Wieder andere wollen unabhängig werden.

Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen

Zur Anschaffung von Sachgütern für eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit können Sie ein Darlehen oder einen Zuschuss erhalten (oder eine Kombination aus beidem). Darlehen sind gegenüber Zuschüssen vorrangig.

Wenn Sie schon hauptberuflich selbständig tätig sind, können Sie auch gefördert werden

  • durch Beratung, um Ihre selbständige Tätigkeit aufrechtzuerhalten oder neu auszurichten und
  • durch die Vermittlung unternehmerischer (nicht beruflicher) Kenntnisse.

Beratung und Kenntnisvermittlung führen geeignete Dritte durch, die vom Jobcenter beauftragt werden. Beratung und Kenntnisvermittlung finden in der Regel in Ihrem Unternehmen statt.

Darlehen und Zuschüsse für Sachgüter müssen für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sein. Zuschüsse sind bis zu einer Höhe von 5.000 Euro möglich, Darlehen auch darüber hinaus. Beratung und Kenntnisvermittlung sind für Sie kostenfrei. Falls erforderlich, werden auch Fahrtkosten übernommen.

Ein Darlehen oder einen Zuschuss zur Anschaffung von Sachgütern können Sie erhalten, wenn Sie sich beruflich selbständig machen möchten (Existenzgründung), für die selbständige Tätigkeit geeignet sind und die Tätigkeit voraussichtlich wirtschaftlich tragfähig ist. Sie können das Darlehen bzw. den Zuschuss auch beantragen, wenn Sie eine bisher geringfügige zu einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit ausweiten wollen oder wenn Sie schon hauptberuflich selbständig tätig sind. Mit Beratung und Kenntnisvermittlung können Sie gefördert werden, wenn Sie schon hauptberuflich selbständig tätig sind. Voraussetzung ist jeweils, dass Sie mit Hilfe der Förderung voraussichtlich innerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaft weniger oder kein Arbeitslosengeld II mehr benötigen. Sie müssen die Förderung beantragen, bevor die Kosten entstehen.

Förderung der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Tätigkeit - Einstiegsgeld

Wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit oder eine hauptberufliche Selbständigkeit aufnehmen, können Sie Einstiegsgeld als anrechnungsfreien Zuschuss erhalten. Das Einstiegsgeld soll einen zusätzlichen finanziellen Anreiz zur Arbeitsaufnahme bieten, z. B. wenn Ihr voraussichtliches Einkommen zunächst kaum höher ist als Ihre bisherigen Geldleistungen der Grundsicherung.

Das Einstiegsgeld hängt in der Regel von der Größe Ihrer Bedarfsgemeinschaft und von der Dauer der vorangegangenen Arbeitslosigkeit ab. Es kann für bis zu 24 Monate maximal in Höhe des Arbeitslosengelds II gezahlt werden.

Sie können Einstiegsgeld erhalten, wenn dies in Ihrem individuellen Fall erforderlich ist und Sie vor Aufnahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung arbeitslos sind. Weitere Voraussetzungen bei Einstiegsgeld bei einer Selbständigkeit sind, dass Sie für die selbständige Tätigkeit geeignet sind und dass Ihr Gründungsvorhaben voraussichtlich wirtschaftlich tragfähig ist. Sie müssen das Einstiegsgeld vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit/der Selbständigkeit beantragen.