Informationen für Arbeitgeber und Träger

Nachfolgend sind Informationen für Arbeitgeber sowie Bildungs- und Maßnahmeträger aufgeführt. Bei weiterführenden Anliegen sprechen Sie uns gern an!

Arbeitgeberservice

Das Jobcenter Landkreis Wittenberg hat sich mit der Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt Ost für eine gemeinsame Betreuung der Arbeitgeber im Landkreis Wittenberg entschieden und bietet Arbeitgebern in allen Belangen der Bereitstellung des Faktors Arbeit eine umfassende Dienstleistung an.

Dabei spielen die Kundenzufriedenheit und die Optimierung der Arbeitsabläufe eine zentrale Rolle.

Strukturwandel, demografische Entwicklung und Digitalisierung der Wirtschaft haben tiefgreifende Auswirkungen auf den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Die dynamischen Schwankungen werden alle Beteiligten künftig begleiten und fordern.

Unsere Dienstleistungen müssen individueller, bedarfsorientierter und nachhaltiger für Sie sein.

Unsere Ausrichtung fokussiert sich auf:

  • Personalgewinnung u. a. durch: Marktanalyse/-check, Vermittlungsaktivitäten, Beratung zu Rekrutierungsstrategien
  • Personalentwicklung u. a. durch: Beratung zu Arbeitsmarkttrends, Qualifizierungsberatung, berufliche Anerkennung, finanzielle Förderung
  • Partner in Krisensituationen u. a. durch: Maßnahmen zur Sicherung von Beschäftigung/Vermeidung von Arbeitslosigkeit
  • Gestaltung von Arbeitsbedingungen u. a. durch: Attraktivität des Unternehmens, Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Beschäftigten, Implementierung einer Willkommenskultur für ausländische Fachkräfte
  • Plattformen mitgestalten u. a. durch: Austausch-, Kontakt- oder Informationsplattformen (online/analog)

Die telefonische Erreichbarkeit ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr durch die Arbeitgeber-Hotline sichergestellt.

Die Servicenummer für Arbeitgeber lautet: 0800 / 4 5555 20 (der Anruf ist gebührenfrei)

Gemeinsame Qualifizierungsstrategie "Lebenslanges Lernen"

Die Bildungszielplanung informiert über die Schwerpunkte im Bereich der beruflichen Weiterbildung. Inhaltlich spiegeln die Angebote den aktuellen Qualifikationsbedarf des Arbeitsmarktes im Bereich des Jobcenters Landkreis Wittenberg wider. Eine flexible Anpassung an die Erfordernisse des Arbeitsmarktes kann dabei unterjährig erforderlich sein.

Ziel einer erfolgreichen Teilnahme an einem Bildungskurs ist es, den einzelnen Teilnehmern eine realistische Chance auf einen erfolgreichen Berufseinstieg zu eröffnen. Mit der Ausgabe eines Bildungsgutscheins wird den Einzelnen der notwendige Qualifizierungsbedarf bescheinigt. Entscheidungen zur Ausgabe eines Bildungsgutscheines sind ausschließlich durch die Fachkräfte des Jobcenters Landkreis Wittenberg möglich. Grundlage dafür sind Beratungsgespräche mit den Kunden/innen, in denen die individuellen Zielvereinbarungen zur Integration in den Arbeitsmarkt erörtert und abgeschlossen werden.

Gemeinsame Qualifizierungsstrategie inkl. Bildungszielplanung 2024

Des Weiteren finden sie hier auch die Bildungszielplanung der Agentur für Arbeit Dessau-Roßlau-Wittenberg.

Arbeitsmarktprogramm "Arbeitspätze für schwerbehinderte Menschen in Sachsen-Anhalt"

In Sachsen-Anhalt wurde am 09.12.2020 die Fortsetzung des Arbeitsmarktprogramms für  schwerbehinderte Menschen für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2022 beschlossen.

Damit können Arbeitgeber in Sachsen-Anhalt finanzielle Unterstützungen erhalten, wenn sie besonders betroffenen Schwerbehinderten die Chance einer Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt geben.

Gefördert wird die Einstellung und Beschäftigung von folgenden schwerbehinderten Menschen im Sinne des § 187 Absatz 1 Nummer 3 Buchstaben a bis d des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX):

  • besonders betroffene schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 155 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a) bis e) und Nummer 2 SGB IX,
  • langzeitarbeitslose schwerbehinderte Menschen nach § 18 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III),
  • schwerbehinderte Menschen im Anschluss an einer Beschäftigung in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), bei einem anderen Leistungsanbieter (§ 60 SGB  IX) oder einem Inklusionsbetrieb (§ 215 SGB IX),
  • Absolvent*innen von Förderschulen und inklusiv beschulte Absolvent*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf,
  • alleinerziehende schwerbehinderte Menschen.                       

Beantragen Sie die Förderung schon bevor Sie den Arbeitsvertrag abschließen! Anderenfalls wird eine Förderung nicht mehr möglich sein, weil die berufliche Eingliederung mit der vereinbarten Arbeitsaufnahme bereits ohne eine Förderungszusage gelungen ist.

Bei Fragen zum Arbeitsmarktprogramm helfen wir Ihnen gern weiter. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf:

Allgemeine weiterführende Informationen, insbesondere zu den neuen regionalen Besonderheiten dieser Förderung, finden Sie auch auf der
Webseite des Ministeriums für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt.