Fördermöglichkeiten

Das Jobcenter Landkreis Uelzen bietet Ihnen als Arbeitgeber diverse gesetzliche Fördermöglichkeiten für die Eingliederung von Arbeitnehmern an. Eingliederungszuschüsse, Bildungsmaßnahmen, spezielle Förderprogramme für gehandicapte Menschen, Förderungen bei der Integration junger Menschen – zielgerichtete Maßnahmen, die für Sie als Arbeitgeber die Einstellung eines Arbeitnehmers oder eines Auszubildenden leichter machen.

Betriebliches Praktikum

Ein betriebliches Praktikum (Maßnahme bei einem Arbeitgeber) ist bei Vorlage der notwendigen Voraussetzungen bis zu einer Dauer von 6 Wochen möglich. Ziel einer solchen Maßnahme soll die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und /oder die Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen sein.

Nähere Informationen über die individuellen Voraussetzungen sind gemeinsam mit der Integrationsfachkraft der Kundin/des Kunden zu klären.

Förderung von Arbeitsverhältnissen

Arbeitgeber/innen können mit einem Zuschuss zum Arbeitsentgelt unterstützt werden, wenn sie förderungsbedürftige und zugewiesene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einstellen, deren Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt aus individuellen Gründen sehr erschwert ist. Der Zuschuss dient dem Ausgleich der Minderleistung.

Eingliederungszuschuss

Arbeitgeber/innen können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Minderleistungen erhalten (Eingliederungszuschuss).

Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang der Einschränkung der Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers und nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes (Minderleistung).

Qualifizierungschancengesetz: Qualifizierung Beschäftigter

Strukturwandel, Digitalisierung, Fachkräftemangel – das sind schon heute große Herausforderungen für Unternehmen. Mit der Qualifizierung Ihrer Beschäftigten bereiten Sie Ihr Unternehmen auf die Anforderungen von morgen vor. Der gemeinsame Arbeitgeberservice berät Sie gern über Weiterbildungsmöglichkeiten und Förderleistungen wie zum Beispiel die Übernahme von Lehrgangskosten oder Arbeitsentgeltzuschüssen.

Weitere Information dazu erhalten Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/k/weiterbildung-qualifizierungsoffensive


Wenn Sie die Förderinstrumente für Arbeitgeber nutzen möchten und weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den gemeinsamen Arbeitgeberservice.