Geldleistungen

Die Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes werden als Bürgergeld bezeichnet.

Grundlage für diese Leistungen ist das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).

Berechtigte für die Geldleistung und ihre Angehörigen erhalten:

  • den maßgebenden Regelbedarf, der den Lebensunterhalt sichert
  • Kosten der Unterkunft und Heizung
  • Mehrbedarfe
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe

Sie können Bürgergeld erhalten, wenn Folgendes auf Sie zutrifft:

  • Sie sind über 15 Jahre alt und haben das Renteneintrittsalter (65-67 Jahre) noch nicht erreicht.
  • Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort liegt in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie können und dürfen mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
  • Sie sind nicht beschäftigt oder Ihr Einkommen liegt unter dem Existenzminimum.
  • Sie haben kein Vermögen, von dem Sie leben können.

Hohe Heizkosten?

Sie wollen einen Antrag stellen, weil Sie eine hohe Heizkostennachzahlung erhalten haben oder Brennstoffe wie Heizöl oder Pellets bezahlen müssen? Informationen dazu finden Sie hier.

Und was ist mit Hartz IV?

  • Hartz IV war der umgangssprachliche Begriff für Arbeitslosengeld II bis zum 31.12.2022. Diese Geldleistung wurde am 01.01.2023 durch das neue Bürgergeld ersetzt und dient der Sicherung des Lebensunterhalts. Ihre rechtliche Grundlage ist das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

Anträge, Vordrucke und Merkblätter zum Thema Bürgergeld finden Sie hier.

Im diesem Video erfahren Sie, wie sich das Bürgergeld zusammensetzt und wie die einzelnen Teile des Bescheides zu verstehen sind.

Sollten trotzdem noch Fragen zum Bescheid offen bleiben, können die Sie sich auch weiterhin gerne an uns wenden.