Förderleistungen

WICHTIGER HINWEIS:

Für die Inanspruchnahme der Förderleistungen ist eine gesonderte Antragstellung erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung erfolgen muss, bevor die Kosten entstehen. Nehmen Sie hierzu unbedingt frühzeitig zu uns Kontakt auf!
Die Entscheidung richtet sich immer nach dem individuellen Förderbedarf.

 

Förderleistungen können sein:

  • Finanzielle Unterstützung bei der Anbahnung und Aufnahme einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle (z.B. Bewerbungskosten, Reisekosten zum Vorstellungsgespräch, Arbeitskleidung, Umzugskosten, usw.)
  • Individuelle Coaching- und Trainingsmaßnahmen (Bewerbungstraining, berufliche Orientierung und Arbeitssuche)
  • Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (Erprobung für einen Arbeitsplatz)
  • Förderung von beruflicher Weiterbildung (Qualifizierung, Weiterbildung, Umschulung)
  • Sprachförderung
  • Förderung von Arbeitsgelegenheiten (zusätzliche befristet geförderte Beschäftigung im gemeinnützigen Bereich)
  • Einstiegsgeld für Erwerbstätige und Selbständige
  • Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber
  • Ausbildungszuschuss für Arbeitgeber
  • Kommunale Eingliederungsleistungen (Schuldnerberatung, Suchtberatung, Psychosoziale Betreuung)
  • Geförderte Beschäftigungsverhältnisse für Langzeitarbeitslose (Teilhabechancengesetz)
  • Berufsvorbereitende Maßnahmen für junge Erwachsene
  • Ausbildungsbegleitende Hilfen
  • Einstiegsqualifizierung

Viele Förderleistungen können auch online beantragt werden. Nutzen Sie hierfür unser Angebot jobcenter.digital. Mit unserem Leitfaden jobcenter.digital entdecken Sie die weiteren Möglichkeiten.