Bildung und Teilhabe




Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - zum Beispiel bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen.

Das Bildungspaket unterstützt gezielt 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche. Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen,

haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben.

Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem SGB II bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können.

Leistungsgewährung für Bildungs- und Teilhabeleistungen nach dem SGB II

Die Aufgaben für Bildung und Teilhabe werden für folgende Leistungen durch die Stadtverwaltung Landau bzw. die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße wahrgenommen:

  1. Schülerbeförderung
  2. Lernförderung
  3. gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
  4. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Die Aufgaben für Bildung und Teilhabe werden für folgende Leistungen durch das Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße wahrgenommen:

  1. Mehrtägige Klassenfahrten / Kita-Ausflüge
  2. Schulbedarf