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Unterstützung bei Heizkosten

Ausgabejahr 2022
Datum 24.10.2022 14:30

Viele Bürgerinnen und Bürger geraten durch die extrem gestiegenen Preise, insbesondere für Gas, in finanzielle Not und können die Rechnungen der Energieversorger zum Teil nicht mehr bezahlen.

Wenn Sie wissen möchten, ob Sie vielleicht einen Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung vom Jobcenter Ilm-Kreis haben, auch als Ergänzung zu Lohn, Gehalt oder sonstigem Einkommen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Unter dem Link finden sie einen Rechner, mit dem Sie ungefähr berechnen können, ob Sie vielleicht ergänzend Leistungen des Jobcenters Ilm-Kreis bekommen können. Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.

Auch wenn Sie nur aufgrund einer einmaligen Zahlungsverpflichtung, z. B. einer fälligen Heiz- oder Nebenkostenabrechnung, in eine finanzielle Not geraten, könnte ggf. ein kurzzeitiger Leistungsanspruch bestehen. Auch in diesem Fall nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Auch wenn "nur" die Heizkosten übernommen werden sollen, muss ein vollständiger Antrag auf Leistungen nach dem SGB II gestellt werden, da der Anspruch berechnet werden muss.

Wichtig: Der Antrag muss spätestens in dem Monat beim Jobcenter gestellt werden, in dem die Nachzahlung fällig ist. Ein formloser Antrag (auch telefonisch oder per Mail) ist zur Fristwahrung zunächst ausreichend. Abrechnungen für Haushaltsstrom können leider nicht berücksichtigt werden.

Weitere Informationen zum Thema oder zum geplanten Bürgergeld finden Sie auf unserer Internetseite.