Trägerversammlung
Die Trägerversammlung setzt sich zusammen aus jeweils zwei Vertretenden der beiden Trägerschaften des Jobcenter Ilm-Kreis. Die stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertretung werden durch die jeweilige Trägerschaft in das Gremium entsandt.
Die Trägerversammlung bestimmt, unter Beachtung der Zielvorgaben der Trägerschaften, die strategischen Leitlinien und die Ziele der gemeinsamen Einrichtung.
Zu den Aufgaben und Befugnissen der Trägerversammlung gehören nach § 44c SGB II unter anderem:
- die Entscheidung über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten, wie beispielsweise die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung, der Verwaltungsablauf und dessen Organisation oder die Änderung des Standorts des Jobcenters
- Beratung über gemeinsame Betreuungsschlüssel unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
- die Aufstellung einheitlicher Grundsätze der Qualifizierungsplanung und Personalentwicklung
- die Abstimmung des örtlichen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters
Näheres zum Aufgabenbereich der Trägerversammlung kann der Vorschrift des § 44c SGB II entnommen werden.
Mitglieder der Trägerversammlung sind:
Träger | Mitglied |
Agentur für Arbeit Erfurt | Frau Michel |
Agentur für Arbeit Erfurt | Herr Amonat |
Ilm-Kreis | Frau Enders (Vorsitzende) |
Ilm-Kreis | Herr Krannich |