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Schlichtungsstelle

Durch das Bürgergeldgesetz wurde die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens geschaffen. 

Wenn ein Kooperationsplan nicht gemeinsam erstellt werden kann oder wenn es bei der Verlängerung sowie der Umsetzung des Kooperationsplans zu unterschiedlichen Vorstellungen von Jobcenter und Leistungsberechtigten kommen sollte, kann ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.

Dieses Verfahren zielt darauf ab, grundsätzlich in einer Zeit von maximal vier Wochen eine Einigung über den gemeinsamen Weg im Eingliederungsprozess zu erreichen. Im Schlichtungsverfahren können alle Beteiligten ihre Sichtweisen darstellen. Es soll eine neutrale Betrachtung ermöglichen.

Das Verfahren kann dabei jeweils von einer der beiden Seiten oder auch gemeinsam eingeleitet werden. Das Ergebnis der Schlichtung ist für beide Seiten verbindlich.

Ihren Wunsch, ein Schlichtungsverfahren durchzuführen, können Sie direkt bei der Schlichtungsstelle beantragen: Jobcenter-Ilm-Kreis.Schlichtungsstelle@jobcenter-ge.de

Gern können Sie auch gegenüber Ihrer Integrationsfachkraft im Jobcenter Ihren Wunsch mitteilen.

Die Schlichtungsstelle wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Personen die das Schlichtungsverfahren durchführen sind keine Mitarbeitenden des Jobcenters Ilm-Kreis.