Eingliederungsbilanz

Zur Dokumentation des Mitteleinsatzes aus dem Eingliederungstitel wird gemäß § 54 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) in Verbindung mit § 11 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) jährlich eine Eingliederungsbilanz für das Jobcenter Ilm-Kreis veröffentlicht. Die Eingliederungsbilanz informiert über die jeweiligen Eingliederungsleistungen, den Umfang der zugewiesenen Mittel und Ausgaben sowie über den Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente.