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Datenschutz

In der Europäischen Union gilt seit dem 25. Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die die Verarbeitung persönlicher Daten u. a. bei Verwaltungen, Unternehmen, Vereinen vereinheitlicht.

Die behördliche Datenschutzbeauftragte (bDSB), Frau Bartlog, ist im Jobcenter Ansprechpartnerin für alle Fragen des Datenschutzes. Aufgaben der bDSB im Jobcenter:

  • steht Kundschaft und Mitarbeitenden gleichermaßen als Vertrauensperson zur Verfügung,
  • wirkt auf die Einhaltung des Datenschutzes hin,
  • handelt weisungsfrei,
  • ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und
  • beantwortet sämtliche Fragen rund um das Thema Datenschutz.

Im Jobcenter richtet sich der Datenschutz nach den spezifischen Regelungen des Sozialgesetzbuchs. Arbeitsuchende erhalten vom Jobcenter Leistungen, die ihre Eingliederung in Arbeit und ihren Lebensunterhalt sichern sollen. Um diese Aufgabe zu erfüllen, benötigt das Jobcenter von ihnen diverse Auskünfte, die ihre persönliche und wirtschaftliche Situation betreffen. Ihre Sozialdaten unterliegen deshalb einem besonderen Schutz. Sie dürfen bspw. nicht für andere Zwecke verwendet oder unbefugt weitergegeben werden. Dadurch wird der Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auch im Sozialrecht verwirklicht.

Sofern Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt, können Sie sich an die Datenschutzbeauftragte des Jobcenters Ilm-Kreis oder, im Rahmen des Beschwerderechts, an den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit wenden.

Postanschrift: Jobcenter Ilm-Kreis

Datenschutzbeauftragte Frau Bartlog - persönlich -

Bierweg 2

99310 Arnstadt

E-Mail: Jobcenter-Ilm-Kreis.Datenschutz@jobcenter-ge.de

Möchten Sie sich selbst informieren, dann lesen Sie die Broschüre des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI). Außerdem können Sie sich auch direkt an den BfDI wenden. Mehr über den Datenschutz erfahren Sie in der Broschüre zum Datenschutz im Jobcenter.