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Regelbedarf

Gesetzesgrundlage

Regelbedarfe § 20 Bürgergeld

Die Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes sind pauschale Geldbeträge, mit denen alltägliche Ausgaben abgedeckt werden sollen.

Dazu zählen zum Beispiel die Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (Stromkosten) sowie Bedürfnisse des täglichen Lebens wie Lebensmittel und Kleidung.

Die Regelbedarfe werden mit der Einführung des Bürgergeldes ab dem 1. Januar 2023 erhöht.

Weiterführende Informationen zur aktuellen Höhe des Bürgergeldes ab dem 1. Januar 2023 erhalten Sie hier: Regelbedarfe