Mehrbedarfe
Mehrbedarfe (§ 21 Abs. 2-7 SGB II) umfassen die Bedarfe, die durch den gesetzlichen Regelbedarf nicht abgedeckt werden.
Es gibt folgende Arten von Mehrbedarfen:
- Mehrbedarf für werdende Mütter,
- für Alleinerziehende,
- für behinderte Leistungsberechtigte,
- für Ernährung,
- Mehrbedarfe für Energie bei dezentraler Warmwassererzeugung
- pandemiebedingter einmaliger Mehrbedarf für Distanzunterricht
Anträge bzw. Formulare hierzu finden Sie in unserem Downloadcenter.