Kosten der Unterkunft
Kosten der Unterkunft und Heizung werden, soweit sie angemessen sind, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen.
Hinweis: Stromkosten gehören nicht zu den Kosten der Unterkunft. Diese sind im Regelbedarf enthalten.
Leben Sie in einer Mietwohnung? Dann erkennt das Jobcenter Folgendes als Bedarf an:
Grundmiete
+ Nebenkosten
+ Heizkosten
Bewohnen Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung? Dann übernimmt das Jobcenter nach Prüfung folgende Kosten:
Schuldzinsen im Zusammenhang mit der Finanzierung des Eigentums
+ Nebenkosten (z. B. Trinkwasser, Abwasser, Gebäudeversicherung, Grundsteuer, etc.)
+ Heizkosten (z. B. Brennstoffe, Heizungswartung)
Informationen zur aktuellen Unterkunftsrichtlinie sowie zu einmaligen Leistungen des Ilm-Kreises finden sie hier.
Weiterführende Informationen zu den Kosten der Unterkunft und Heizung sowie zum Thema Heizkosten - Bürgergeld für einen Monat - finden Sie hier: Kosten der Unterkunft und Heizung.