Antrag auf Grundsicherung

Wenn Sie bereits Arbeits­losengeld II erhalten...

  • Sie müssen keinen neuen Antrag stellen.
  • Sie behalten Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner beim Jobcenter.
  • Ihre Maßnahmen, wie zum Beispiel Weiterbildungen, laufen wie gewohnt weiter.

Wichtig: Endet Ihr laufender Bewilligungsabschnitt, müssen Sie – wie bereits in der Vergangenheit – einen Weiterbewilligungsantrag stellen.

Hinweis zu Anträgen, Bescheiden und Schreiben

Die Anträge, Bescheide und Schreiben der Jobcenter werden Schritt für Schritt angepasst. Es kann sein, dass darin zunächst die Begriffe „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“ noch auftauchen.

Lassen Sie sich davon nicht verunsichern. Die Bescheide, Schreiben und Formulare sind dennoch gültig und werden sobald als möglich auf das Bürgergeld umgestellt. Weitere Informationen finden Sie hier: Bekommen Bürgergeldbeziehende neue Bescheide?

Das Bürgergeld löste am 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld ab.

Sie können Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Angehörigen nicht mehr eigenständig sicherstellen?

Um Bürgergeld zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Achten Sie darauf, dass Sie den Antrag in dem Jobcenter stellen, in dessen Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten bzw. gemeldet sind.

Bürgergeld sollte vorzugsweise online beantragt werden. Hier werden Sie im Vorfeld über Anspruchsvoraussetzungen und den weiteren Verfahrensweg umfassend informiert. Beantragen können Sie Bürgergeld hier: Bürgergeld beantragen

Sind haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ilm-Kreis bzw. sind im Ilm-Kreis gemeldet? Dann ist für Sie und Ihre Angehörigen das Jobcenter Ilm-Kreis an den Standorten Arnstadt und Ilmenau zuständig.

Bei Fragen wenden Sie sich an unsere Servicenummer 03628 6105 962.

Weitere Informationen finden Sie unter: Bürgergeld ab 1. Januar 2023