Unterstützung bei Heizkosten

Wenn Sie hohe Ausgaben für das Heizen haben, können Sie im Jahr 2023 Bürgergeld auch für nur einen Monat beantragen.

Auch wenn "nur" die Heizkosten übernommen werden sollen, muss ein vollständiger Antrag auf Leistungen nach dem SGB II gestellt werden, da der Anspruch berechnet werden muss.

Sie brauchen den Antrag auf das Bürgergeld für einen Monat nicht unbedingt in dem Monat stellen, in dem Sie die Rechnung zahlen müssen (Fälligkeitsmonat). Jedoch müssen Sie den Antrag spätestens bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat stellen. Das heißt, dass Sie bei einer Fälligkeit der Nachzahlung oder der Rechnung im Januar 2023 den Antrag noch bis April 2023 stellen können. Das gilt für alle Anträge, die bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden.

Den Antrag können Sie einfach und bequem von zu Hause aus stellen. Den Online-Antrag finden Sie unter: Antrag Bürgergeld

Weiterführende Informationen finden Sie hier: Infoblatt Kostenübernahme Heizkosten.pdf

Informationen zum Energie sparen finden Sie im Energiesparflyer "Gemeinsam Klimaschutz im Ilm-Kreis" des Landratsamtes Ilm-Kreis.