Die Bedarfsgemeinschaft

Gesetzesgrundlage

Grundsicherungsleistungen werden für eine Bedarfsgemeinschaft erbracht.

Die Bedarfsgemeinschaft spielt beim Bezug von Bürgergeld eine wichtige Rolle. Obwohl er das Wort „Gemeinschaft“ enthält, gilt: Die Antragsstellerin oder der Antragssteller allein wird schon als Bedarfsgemeinschaft bezeichnet.

Lebt sie oder er mit anderen Menschen zusammen und übernehmen alle eine wechselseitige Verantwortung füreinander, bilden sie gemeinsam die Bedarfsgemeinschaft.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?

Weitergehende Fragen zur individuellen Bedarfsgemeinschaft klären wir gerne mit Ihnen in einem individuellen Beratungsgespräch.