Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf Bürgergeld ab dem 01.01.2023 - Gesetzesgrundlage

Bürgergeld kann grundsätzlich erhalten wer,

  • das 15. Lebensjahr vollendet und die individuelle Altersgrenze für die Regelaltersrente noch nicht erreicht hat,
  • erwerbsfähig ist,
  • hilfebedürftig ist und
  • den gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Wenn Sie nicht erwerbsfähig sind, aber mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben (z. B. Kinder) können Sie Sozialgeld erhalten.

Die Höhe der Leistung orientiert sich an dem Bedarf und dem im Einzelfall vorhandenen Einkommen. Der Bedarf setzt sich aus der Regelleistung, den angemessenen Kosten der Unterkunft und den individuell zustehenden Mehrbedarfen zusammen.

Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.

Weitere Informationen erhalten sie hier: Wer Bürgergeld erhält?