Service Center SGB II
Wesentliche übertragene Aufgaben bzw. Befugnisse sind:
- Abschließende Klärung von telefonischen Anfragen, Erteilung von allgemeinen und einzelfallbezogenen (kundenbezogenen) Auskünften, die die Aufgaben des Jobcenters Holzminden betreffen
- Terminvereinbarung und Unterstützung des Jobcenters Holzminden bei der Terminverwaltung
- Entgegennahme von Erklärungen für das Jobcenter Holzminden
- Sachbearbeitende (Hilfs-)Tätigkeiten* (d.h. regelmäßig keine Entscheidung, die dem Jobcenter Holzminden vorbehalten ist) einschließlich der Versand von Informationsmaterial, Vordrucken, Bescheinigungen und Outbound-Telefonie* (aktive Anrufe im Namen des Jobcenters Holzminden)
- Datenerfassung und Datenpflege in den von dem Jobcenter Holzminden zu nutzenden IT-Verfahren der Bundesagentur für Arbeit (BA)