Berufspsychologischer Service

Übertragen werden diejenigen Aufgaben des Jobcenters Holzminden, die im Rahmen der Beratung und Vermittlung von Kundinnen und Kunden des Jobcenters Holzminden die Einschaltung eines psychologischen Fachdienstes (Berufspsychologischer Service) erfordern.
 
Übertragen werden insbesondere folgende Aufgaben und Befugnisse:

  • Die Befugnis, die Dienstleistungen des Berufspsychologischen Service im Auftrag des Jobcenters Holzminden durchzuführen.
  • Die Befugnis, im Namen des Jobcenters Holzminden verbindlich Termine zur Durchführung der Dienstleistungen des Berufspsychologischen Service und die Einladung mit der von der Auftraggeberin bzw. vom Auftraggeber des Jobcenters Holzminden ausgewählten Rechtsfolgenbelehrung zu versehen. Bei konkreten Rückfragen zur Rechtsfolgebelehrung oder zu leistungsrechtlichen Konsequenzen für den Fall eines schuldhaften Versäumnisses wird an das Jobcenter Holzminden verwiesen.
  • Die Befugnis, alle für die Durchführung der Dienstleistungen des Berufspsychologischen Service erforderlichen Erklärungen(z.B. Einverständnis mit der Dienstleistung und der Erhebung der hierfür erforderlichen Daten/Einholung von Informationen bei anderen Stellen, Schweigepflichtentbindungserklärungen) im Auftrag des Jobcenters Holzminden einzuholen.
  • Die Befugnis, die im Rahmen der Beauftragung erforderlichen Daten (s. vorgenannte Punkte) für die Länge der üblichen Aufbewahrungsfristen aufzubewahren.