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Grundsicherung wird zum Bürgergeld
Ab dem 01.01.2023 löst das Bürgergeld das bisherige Arbeitslosengeld 2 bzw. Sozialgeld ab. Sofern sie bereits Arbeitslosengeld 2 bzw. Sozialgeld erhalten erfolgt die Umstellung automatisch. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen. Sie erhalten auch die höheren Regelleistungen ebenfalls automatisch
Für Menschen die erstmalig Grundsicherungsleistungen (Arbeitslosengeld 2 bis 31.12.2022 bzw. Bürgergeld ab 01.01.23) beantragen sind auch weiterhin die bestehenden Antragsvordrucke des Arbeitslosengeld 2 zu verwenden. Die Vordrucke werden nach und nach auf das Bürgergeld angepasst.
Unter Aktuelles erhalten Sie mehr Informationen zum Bürgergeld
Auf folgenden Wegen kümmern wir uns um Ihre Anliegen.
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