Berufliche Weiterbildung
mit dem Ziel - Berufsabschluss -
Wer einen Berufsabschluss erwerben möchte und an einer Umschulung oder an einer Teilqualifizierung (ab einer Dauer von 6 Monaten) teilnimmt, wird jetzt noch intensiver unterstützt:
- Für die Teilnahme an diesen Weiterbildungen, gibt es ein zusätzliches monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro (ohne Anrechung beim Jobcenter!)
- Beim Nachholen eines Berufsabschlusses, der sogenannte Umschulung, können Sie - bei Bedarf - auch die volle Ausbildungszeit erhalten. Sie haben somit 2 Möglichkeiten eine Umschulung zeitlich durchzuführen.
Entweder die zeitlich um 1/3 verkürzte Variante (z.B. statt 3 Jahre nur 2 Jahre Weiterbildungszeit) oder die für die jeweilige Ausbildung übliche, ungekürzte Ausbildungszeit (z.B. 3 Jahre, zu finden in berufe.net).
- Die Weiterbildungsprämie gibt es für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen, wenn Sie als Ziel den Erwerb eines Berufsabschlusses haben (ohne Anrechung beim Jobcenter!)
Prämien:
bestandene Zwischenprüfung: 1000 Euro
bestandene Abschlussprüfung: 1500 Euro - diese Prämie gilt auch für die Externenregelung
Die „Externenregelung“ bietet Menschen die Möglichkeit, bisher erworbene berufliche Kompetenzen durch eine Prüfung zu belegen und somit einen anerkannten Abschluss zu erwerben. Umgangssprachlich wird meist von der Externenprüfung gesprochen, aber eigentlich geht es um die Externenregelung.
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Dann sprechen Sie Ihre/en persönlichen Ansprechpartner/in im Jobcenter an! Vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch. Das Beratungsgespräch kann wie folgt stattfinden:
- persönlich
- telefonisch
- Videotelefonat
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