Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine

Allgemeine Informationen und Anträge

Allgemeine Informationen zu den Leistungen des Jobcenter Holzminden

Das Jobcenter Holzminden ist die zuständige Behörde für hilfebedürftige Menschen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhalten und im Landkreis Holzminden wohnen.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Jobcenters zählt die Gewährung von sogenannten Grundleistungen. Zu den Grundleistungen zählen finanzielle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung. Außerdem erhalten Leistungsberechtigte Unterstützung bei der Eingliederung in das Erwerbsleben, was zum Beispiel Hilfen bei der Suche nach geeigneten Arbeitsstellen oder die Förderung von Qualifizierungen sein können.

Die Voraussetzungen im Wesentlichen sind, dass Sie

- aus gesundheitlicher Sicht arbeitsfähig sind,
- das 15. Lebensjahr vollendet haben,
- das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben,
- eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz / Fiktionsbescheinigung erteilt wurde

Informationen für die Leistungsbeantragung

Wohnsitz

Voraussetzung um Leistungen nach dem SGB II durch das Jobcenter Holzminden erhalten zu können, ist, dass sich auch der ständige Wohnsitz im Landkreis Holzminden befindet.

Aufenthaltserlaubnis

Eine weitere Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist das Vorliegen einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz. bzw. einer Fiktionsbescheinigung.

Antrag auf Leistungen nach dem SGB II

Wenn Sie im Landkreis Holzminden gemeldet sind, hilfebedürftig sind und die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen oder in absehbarer Zeit vorliegen werden, können Sie einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II stellen.

www.jobcenter.digital

Ausfüllhilfen zum ALG II Hauptantrag finden Sie hier in ukrainisch und russisch.

Weitere Informationen finden sie in der Broschüre „Einfach erklärt“ (auch in ukrainisch und russisch).

Unser Leistungsangebot

Wenn die Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen nach dem SGB II vorliegen und ein entsprechender Antrag gestellt und bewilligt wurde, unterstützt Sie das Jobcenter auch hinsichtlich Beratung und Unterstützung bei der Integration in Arbeit. Dies umfasst sowohl Hilfe bei der Suche nach geeigneten Arbeits- und Ausbildungsstellen, als auch individuelle Förderungen im Vorfeld oder bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.