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Berufliche Weiterbildung

Seit Januar 2025 liegt die Zuständigkeit für die Entscheidung und Bewilligung von Leistungen zur beruflichen Weiterbildung bei der Agentur für Arbeit.

Sie sind Kundin oder Kunde des Jobcenters Hohenlohekreis und haben Fragen zur beruflichen Weiterbildung? Vereinbaren Sie gerne weiterhin einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Arbeitsvermittlung des Jobcenters. Wir beraten Sie gerne und stellen - wenn erforderlich - den Kontakt zur zuständigen Dienststelle der Agentur für Arbeit her.

Zur Vermeidung von Nachteilen sollten Sie Ihr Arbeitsverhältnis wegen Aufnahme einer Weiterbildungsmaßnahme niemals einseitig beenden (kündigen). Wenn Sie bereits sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind oder laufend Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit beziehen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der zuständigen Dienstelle der Agentur für Arbeit auf. Weitere Informationen finden Sie unter www.arbeitsagentur.de.