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Allgemeine Informationen zur Arbeitsvermittlung

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGBII unterstützt Sie mit:

• Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und

• Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Ziel ist, dass Sie künftig Ihren eigenen Lebensunterhalt und den Ihrer Angehörigen aus eigenen Mitteln und eigenen Kräften bestreiten können. Wie die Bezeichnung zeigt, ist mit der Grundsicherung die Absicherung des Existenzminimums, also die Sicherung des zum Leben Notwendigen, gemeint. Diese Absicherung ist für alle gedacht, die zu wenig oder keine eigenen Mittel zur Verfügung haben.

Als Bezieher oder Bezieherin von Arbeitslosengeld II haben Sie und die zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft gehörenden Personen alle Möglichkeiten zur Minderung oder Beendigung der Hilfebedürftigkeit zu nutzen.

Mehr Informationen zum Thema "Arbeitsvermittlung" finden Sie in den jeweiligen Unterpunkten auf der rechten Seite.

Bei Fragen zur Arbeitsvermittlung kontaktieren Sie uns über jobcenter.digital oder telefonisch unter 07940 9151-582.

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig! Eine weitergehende schriftliche Beantwortung Ihrer Fragen oder Anliegen in Form einer unverschlüsselten E-Mail ist uns daher nicht möglich. 

Wir bieten Ihnen mit JOBCENTER.DIGITAL eine sichere Möglichkeit uns Nachrichten oder Dokumente zu schicken. Bitte sprechen Sie uns bei Interesse an.