Weitere Leistungen
Zusätzlich zur Regelleistung können Sie unter bestimmten Umständen weitere Leistungen beantragen.
Bildungs- und Teilhabepaket
Kinder brauchen Chancen, Kinder brauchen Perspektive.
Das Bildungs- und Teilhabepaket gibt Kindern Chancen und Perspektiven, die sie für ihre Entwicklung dringend brauchen. Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets berücksichtigt das Jobcenter Herne zukünftig bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zusätzlich zur Regelleistung auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Die Leistungen werden, mit Ausnahme des Schulbedarfes und Kosten für die Schülerbeförderung, als Sachleistungen erbracht.
Das Bildungspaket richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 17 Jahren bzw. 24 Jahren, die in einkommensschwachen Familien leben. Einkommensschwach heißt, die Eltern oder sie selber beziehen Leistungen der Grundsicherung vom Jobcenter.
Bei allen Leistungen für Bildung und Teilhabe, außer beim persönlichen Schulbedarf, ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich.
Bitte stellen Sie die Anträge rechtzeitig, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zu Gute kommen. Bei der Antragstellung erfahren Sie auch, welche Unterlagen benötigt werden und ob Sie Kostennachweise vorlegen müssen.
Wichtig: Bitte bewahren Sie Rechnungen, Quittungen, Nachweise oder Anmeldungen gut auf, da Sie diese gegebenenfalls als Nachweis benötigen.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen
- Schul- und KITA -Ausflüge
- mehrtägige Klassenfahrten
- Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- Lernförderung
- Mittagsverpflegung
- Soziale und kulturelle Teilhabe
Eine Übersicht über die Leistungen im Einzelnen erhalten Sie hier:
Bildungs- und Teilhabepaket (PDF, 256KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Bildungs- und Teilhabepaket in arabischer Sprache (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Bildungs- und Teilhabepaket in türkischer Sprache (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Bildungs- und Teilhabepaket in russischer Sprache (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Bildungs- und Teilhabepaket in englischer Sprache (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Diese Leistungen, auf die Sie einen Rechtsanspruch haben, müssen jeweils beantragt werden. Die Anträge erhalten Sie bei Ihrem/Ihrer zuständigen Sachbearbeiter/in an der Information und hier.
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Schwangerschaft
Mit einer Schwangerschaft stehen viele Veränderungen an. Entscheidungen müssen getroffen und Angelegenheiten geregelt werden. Papierkram und finanzielle Überlegungen warten auf Sie.
Wir wollen, dass diese Zeit eine Zeit der Freude für Sie wird. Deshalb sichern wir Ihren Lebensunterhalt für die Zeit, in der Sie nicht arbeiten können.
Wir haben deshalb zusammengefasst, welche Leistungen der Gesetzgeber zusätzlich für Sie und Ihr Kind vorgesehen hat, um Ihrem Kind ein herzliches Willkommen in dieser Welt zu bereiten.
Schwangerschaft und Geburt: finanzielle Unterstützung nach dem SGB II 2017 (PDF, 348KB, Datei ist nicht barrierefrei)
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Einmalige Beihilfen
Zusätzlich zu der Regelleistung können Einmalige Beihilfen beantragt werden. Dazu gehören
- Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte
- Übernahme der Kosten für die Wohnungsrenovierung (Schönheitsreparaturen)
- Erstausstattung mit Bekleidung (auch bei Schwangerschaften und Geburt)
- orthopädische Schuhe
Fachbereichsverfügung: einmalige Beihilfen (PDF, 203KB, Datei ist nicht barrierefrei)