Organisation

Zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Landkreis Helmstedt haben die Träger Bundesagentur für Arbeit und der Landkreis Helmstedt eine gemeinsame Einrichtung (gE) nach § 44 b Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch - (SGBII) Grundsicherung für Arbeitsuchende gebildet. Die gemeinsame Einrichtung nimmt die Aufgaben der Träger nach dem SGB II wahr.

Geschäftsführung

Bild Geschäftsführerin

Geschäftsführerin des Jobcenter Helmstedt ist Frau Heike Bannach.

Die Geschäftsführerin führt hauptamtlich die Geschäfte des Jobcenters Helmstedt und vertritt das Jobcenter außergerichtlich und gerichtlich. Sie entscheidet über die fachliche Aufgabenwahrnehmung zur Umsetzung der Beschlüsse der Trägerversammlung im Jobcenter Helmstedt. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften übt sie auch die dienst-, personal- und arbeitsrechtlichen Befugnisse über die dem Jobcenter Helmstedt zugewiesenen Mitarbeiter/-innen aus.


Organigramm

Organigramm (PDF, 27KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Trägerversammlung

In der Trägerversammlung sind Vertreter/-innen der Agentur für Arbeit Helmstedt und des kommunalen Trägers Landkreis Helmstedt je zur Hälfte vertreten. Die Trägerversammlung entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten der gemeinsamen Einrichtung.

Weiterhin wird das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter Beachtung der Zielvorgaben der Träger abgestimmt.

Beirat

Der Beirat berät bei der Auswahl und Gestaltung der arbeitsmarktlichen Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen. Die Trägerversammlung beruft die Mitglieder des Beirats auf Vorschlag der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes.

Personalvertretung

Im Jobcenter Helmstedt ist gemäß § 44 h Abs. 1 SGB II eine Personalvertretung gewählt. Diese besteht aus fünf Mitgliedern.

Gleichstellungsbeauftragte

Nach § 44j SGB II ist im Jobcenter Helmstedt eine Gleichstellungsbeauftragte bestellt.

Schwerbehindertenvertretung

Entsprechend § 44i SGB II ist im Jobcenter Helmstedt eine Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen bestellt.