Datenschutzbeauftragte

Arbeitssuchende erhalten vom Jobcenter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II sowie zur Eingliederung in Arbeit. Hierfür werden vom Jobcenter diverse Auskünfte zur Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation benötigt.

Ihre Sozialdaten unterliegen dabei dem besonderen Schutz des Sozialgeheimnisses. Dies bedeutet, dass Ihre Daten bspw. nicht für andere Zwecke verwendet oder unbefugt weitergegeben werden.

Um die Einhaltung der Bestimmungen zum Datenschutz im Jobcenter Helmstedt kümmert sich die behördliche Datenschutzbeauftragte Frau Lamontain-Steinbach.

Anschrift & Kontaktdaten

Jobcenter Helmstedt
- Datenschutzbeauftragte -
Magdeburger Tor 18
38350 Helmstedt

E-Mail: Jobcenter-Helmstedt.Datenschutzbeauftragte@jobcenter-ge.de

Um verschlüsselte Nachrichten senden oder empfangen zu können, benötigen Sie ein E-Mail-Programm, dass die S/MIME basierte E-Mail-Verschlüsselung unterstützt, ein Zertifikat sowie den zugehörigen privaten Schlüssel für Ihre eigene E-Mail-Adresse. Seitens des Jobcenter Helmstedt können keine Empfehlungen für bestimmte Anbieter gegeben werden.

Wichtig: Bitte richten Sie vertrauliche Informationen aus Datenschutzgründen möglichst nur per Post an das Jobcenter Helmstedt.

Die behördliche Datenschutzbeauftragte des Jobcenters Helmstedt berät die Geschäftsführung und die Mitarbeiter/-innen über ihre Pflichten zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, kontrolliert deren Einhaltung und kooperiert mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Darüber hinaus ist sie im Jobcenter Helmstedt Ansprechpartnerin für alle betroffenen Personen, die Fragen zur Ausübung ihrer Rechte oder andere klärungsbedürftigen Anliegen im Zusammenhang mit dem Datenschutz haben. Sie handelt weisungsfrei und ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Wenn Sie der Meinung sind, in Ihren Rechten verletzt worden zu sein, sollte daher Ihr erster Ansprechpartner die behördliche Datenschutzbeauftragte des Jobcenters sein. Sie kann sofort Auskunft erteilen und Sie ausführlich beraten.

Des Weiteren können Sie sich auch direkt an den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) wenden.

Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie in der Broschüre zum Datenschutz im Jobcenter sowie in der Broschüre des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Datenschutz im Jobcenter

Datenschutz-Grundverordnung (SGVO) in der Bundesverwaltung