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Weiterbewilligungsantrag

Ihre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes werden in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Die gilt nicht, wenn über Ihren Leistungsanspruch nur vorläufig entschieden wird oder die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung unangemessen sind. 

Sofern Sie über den gewährten Bewilligungszeitraum hinaus hilfebedürftig sind und weiterhin Leistungen beziehen möchten, müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Diesen können Sie auch online unter www.jobcenter.digital.de stellen.

Bitte reichen Sie diesen mit Ihren vollständigen Unterlagen rechtzeitig im Jobcenter Helmstedt ein. Nur so können Leistungsunterbrechungen vermieden und eine nahtlose Sicherstellung Ihrer Leistungen gewährleistet werden.