Veränderungsmitteilung
Wer Bürgergeld beantragt oder bezieht, ist auch verpflichtet, wichtige Veränderungen in den finanziellen oder persönlichen Verhältnissen mitzuteilen.
Beispiele für wichtige Veränderungen sind:
- Aufnahme einer geringfügigen oder sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung,
- Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit,
- Aufnahme einer Ausbildung,
- Sonstiges Einkommen (Unterhalt, andere Sozialleistungen, Erbschaft),
- Umzug,
- Neben- und Heizkostenabrechnungen,
- Veränderungen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft (eine andere Person zieht bei Ihnen ein oder aus, Geburt eines Kindes)
Nutzen Sie hierfür die Veränderungsmitteilung (VÄM) unter www.jobcenter.digital.de und teilen Sie damit dem Jobcenter wichtige Veränderungen schnell und direkt mit, denn diese Veränderungen können Auswirkungen auf Ihren Leistungsanspruch haben.