Veränderungsmitteilung

Wer Bürgergeld beantragt oder bezieht, ist auch verpflichtet, wichtige Veränderungen in den finanziellen oder persönlichen Verhältnissen mitzuteilen.

Beispiele für wichtige Veränderungen sind:

  • Aufnahme einer geringfügigen oder sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung,
  • Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit,
  • Aufnahme einer Ausbildung,
  • Sonstiges Einkommen (Unterhalt, andere Sozialleistungen, Erbschaft),
  • Umzug,
  • Neben- und Heizkostenabrechnungen,
  • Veränderungen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft (eine andere Person zieht bei Ihnen ein oder aus, Geburt eines Kindes)

Nutzen Sie hierfür die Veränderungsmitteilung (VÄM) unter Formulare A bis Z und teilen Sie damit dem Jobcenter wichtige Veränderungen schnell und direkt mit, denn diese Veränderungen können Auswirkungen auf Ihren Leistungsanspruch haben.

Schnell und direkt:
Sie können Ihre Veränderungsmitteilung nach vorheriger Registrierung hier online stellen.